Wer eine Eigentumswohnung hat, ist zumeist auch Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Für den Verkauf seiner Wohnung braucht er die Zustimmung des Verwalters. Dies ist zwar lästig, aber tatsächlich sinnvoll. Denn der neue Miteigentümer soll auch seinen Anteil an den laufenden Ausgaben sowie an den Kosten für Renovierungen und Reparaturen tragen können. In einem vor dem Landgericht Frankfurt zu entscheidendem Fall wollte ein Verkäufer seine Wohnung verkaufen und bat um Zustimmung. Bei der WEG handelte es sich um eine Zweiergemeinschaft. Der andere Eigentümer wollte nun wissen, ob der neue Eigentümer auch finanziell in der Lage ist, die anstehenden Kosten für Sanierungen zu tragen. Die bloße Behauptung des Verkäufers, dass dem so sei, reichte nicht aus. Das Gericht hat die Klage des Verkäufers auf Zustimmung zum Verkauf abgewiesen.
Bei Fragen rund um Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.