WEG-Recht
Anwalt für Wohnungseigentumsrecht
Eine Immobilie bestehend aus Grundstück und Haus ist eine Einheit. Wer zusammen mit anderen ein Haus kauft oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erbt, wird damit anteilig Miteigentümer. Bei einem Gebäude, das aus mehreren Eigentumswohnungen besteht, liegt dagegen Wohnungseigentum in der Form von Eigentum an jeder einzelnen Wohnung vor. Hier gilt das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG genannt. Das WEG-Recht regelt die Eigentumsverhältnisse. Es bestimmt die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentumsgemeinschaft. Es regelt das Rechtsverhältnis gegenüber Dritten wie z. B. der Hausverwaltung.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterstützt Philipp Krasa Mandanten aus Fürth, Nürnberg, Erlangen und der Region in allen Fragen des WEG-Rechts. Dazu gehören unter anderem folgende Aspekte:

Kontaktieren Sie uns!
In unserer Kanzlei an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung durch Sie zustande. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Fragen und Problemen sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind für Sie da.
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung sowie die dazugehörenden Dokumente wie Teilungsplan und Gemeinschaftsordnung oder auch Hausordnung und Regelung der Nebenkosten sind Grundlage für die Eigentumsverhältnisse sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. In den auch im Grundbuch eingetragenen Erklärungen wird unter anderem festgelegt, welche Miteigentumsanteile mit einzelnen Wohnungen verbunden sind, welche Sondernutzungsrechte bestehen, z.B. für Stellplätze oder Außenflächen und was für das Gemeinschaftseigentum sowie das Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers gilt. Änderungen der Teilungserklärung sind nur einstimmig in der Eigentümerversammlung möglich.
Teilungserklärungen, Aufteilungspläne und Gemeinschaftsordnungen sind äußerst komplexe und umfangreiche Erklärungen. Rechtsanwalt Philip Krasa unterstützt Bauherren bei der Ausarbeitung von Teilungserklärungen. Er übernimmt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht die Prüfung von Teilungserklärungen im Auftrag der Käufer. Bei Streit um die Teilungserklärung unterstützt er Sie, beispielsweise wenn die Teilungserklärung aufgrund von Planungsfehlern während der Bauphase geändert werden soll.
Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Die Abgrenzung von Sondereigentum an der Wohnung und Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäuser, Dach und tragende Wände legt nicht nur fest, wem was gehört, sondern auch, wer es instandhalten muss. Da Wartung und Reparaturen teuer werden können, wird teilweise heftig um die Auslegung der Teilungserklärung gestritten. Rechtsanwalt Philipp Krasa berät Sie bei solchen Fragestellungen.
Beschlüsse der Eigentümerversammlung anfechten oder erzwingen
Viele Änderungen am Haus selbst, am Grundstück oder an Regeln des Zusammenlebens setzen nach dem WEG-Recht einen Beschluss der Eigentümerversammlung voraus. Egal ob ein solcher Beschluss in der Versammlung gefasst oder abgelehnt wird: Die jeweils unterlegenen Miteigentümer sind manchmal damit unzufrieden. Hat die Eigentümerversammlung eine Entscheidung getroffen, die geltenden Gesetzen widerspricht oder die Rechte einzelner Eigentümer verletzt, kann man den Beschluss anfechten.
Viele Maßnahmen erfordern außerdem einen formellen Beschluss der Eigentümerversammlung, selbst wenn die Wohnungseigentumsgemeinschaft gesetzlich zu der Maßnahme eigentlich verpflichtet ist. Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, kann er vor Gericht erzwungen werden.
Häufige Streitpunkte bei der Eigentümerversammlung sind Änderungen der Hausordnung, die Installation von Photovoltaikanlagen und Ladesäulen, die energetische Sanierung, ein behindertengerechter Ausbau (z.B. Installation eines Aufzugs) oder die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen, aber auch die Auswahl und Beauftragung einer Hausverwaltung. Teilweise stehen sich auch die Interessen von Kapitalanlegern und selbst bewohnenden Eigentümern entgegen.
Rechtsanwalt Philipp Krasa unterstützt beide Seiten bei Streitigkeiten um Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
Über uns
In der Kanzlei seit 2016
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
