Immobilienrecht
Anwalt für Nürnberg, Fürth, Erlangen und die Region
Kaum etwas ist wichtiger, als ein sicheres Dach über dem Kopf zu haben. Was nur manche wissen: Wohnen ist ein Grundrecht. Viele gesetzliche Regelungen schützen daher das Recht auf Wohnen. Rechtliche Auseinandersetzungen im Immobilienrecht werden oft emotional geführt, da es sich um ein lebenswichtiges Thema handelt.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie gut beraten und vertreten werden! Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie rund um das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und in allen anderen Themen rund um das Immobilienrecht.
Im Immobilienrecht vertreten wir beide Seiten, also Mieter oder Vermieter, Käufer oder Verkäufer, Kläger oder Beklagte bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Eigentümer oder Hausverwaltung. Hier einige Beispiele, wie die Kanzlei Dr. Sonntag Sie unterstützen kann:

Kontaktieren Sie uns!
In unserer Kanzlei an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung durch Sie zustande. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Fragen und Problemen sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind für Sie da.
Mietrechtliche Aspekte des Immobilienrechts
Unsere Anwälte unterstützen Mieter und Vermieter unter anderem bei folgenden Themen:
Wir beraten Sie bei Konflikten rund um Mieterhöhung, Mietminderung oder Mängel an der Mietsache. Gerne stehen wir auch bei einer Eigenbedarfskündigung zur Seite.
Wir stehen sowohl Vermietern bei der Formulierung und Durchsetzung von Mieterhöhungen als auch Mietern, die sich gegen unzulässige Mieterhöhungen wehren wollen, zur Seite.
Wir vertreten Mieter und Vermieter, wenn es um die Abwehr oder Durchsetzung der Kündigung von Mietverträgen geht – bis hin zur Zwangsräumung bzw. ihrer Verhinderung.
Wir unterstützen Vermieter dabei, Eigenbedarfskündigungen durchzusetzen und Mieter bei der Abwehr unzulässiger Kündigungen.
Immobilienrecht für Eigentümer und Käufer
Unsere Anwälte unterstützen Käufer, Verkäufer sowie Eigentümer unter anderem bei folgenden Themen:
Vom Maklervertrag bis zur notariellen Beurkundung beraten wir Sie bei allen Schritten, die beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses anfallen und vertreten Sie im Streitfall.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sicher gehen, dass alles rechtlich abgesichert ist? Wir beraten Sie gerne.
Zwischen Grundstückserwerb und fertigem Eigenheim stehen viele rechtliche Fragen. Wir stehen Ihnen beim Hausbau jederzeit kompetent zur Seite!
Wohnungseigentumsrecht & WEG-Recht
Wir unterstützen Sie auch bei Fragen zum WEG-Recht, beispielsweise bei Streitigkeiten mit anderen Eigentümern, mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder mit Ihrer Hausverwaltung.
Über uns
In der Kanzlei seit 2016
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kontaktieren Sie uns!
In unserer Kanzlei an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung durch Sie zustande. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Fragen und Problemen sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind für Sie da.
FAQs zum Immobilienrecht
Mietrecht
In meiner Wohnung ist ein Mangel aufgetreten. Muss ich noch die volle Miete zahlen?
Das Vorliegen eines Mangels entbindet den Mieter nicht davon, die Miete zu bezahlen. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, ist es aber möglich, zunächst eine Mietminderung anzudrohen.
Mein Mieter zahlt keine Miete mehr. Darf ich seine Sachen einfach vor die Türe stellen?
Eine sogenannte „kalte Räumung“ ist nicht zulässig. Der Vermieter kann sich hierbei sogar strafbar machen. Er muss zunächst das Mietverhältnis kündigen und dann, wenn der Mieter nicht auszieht, auf Räumung klagen.
Mein Vermieter steht vor der Tür. Muss ich ihn in die Wohnung lassen?
Nein! Nur wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, darf er mit Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten. Berechtigtes Interesse liegt z. B. dann vor, wenn der Vermieter gemeldete Schäden in der Wohnung ansehen will. Der Besuch ist vorher anzukündigen.
Wohnungseigentumsrecht
Was macht eine Hausverwaltung? Welche Pflichten hat sie?
Die Hausverwaltung unterstützt die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Objektes. Sie ist dabei an die Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gebunden. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, Streitigkeiten unter den Eigentümern oder Bewohnern zu schlichten.
Wem gehört was?
Welche Teile des Hauses sind Gemeinschaftseigentum und welche Teile sind dem einzelnen Eigentümer gehörendes Sondereigentum? Dies ergibt sich aus der Teilungserklärung sowie aus der Gemeinschaftsordnung.
Kontaktieren Sie uns!
In unserer Kanzlei an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung durch Sie zustande. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Fragen und Problemen sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind für Sie da.
Aktuelle Beiträge zum Immobilienrecht
Rechtliche Themen
im Fokus
Unsere Beiträge greifen aktuelle rechtliche Fragestellungen auf und ordnen diese verständlich ein. Sie erhalten einen Überblick über Entwicklungen, mögliche Auswirkungen und erste rechtliche Bewertungen.
