Klimaanlage
Immobilienrecht

Mit einer Klimaanlage einen kühlen Kopf in einer WEG bewahren

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Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995

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Jedes Jahr hat der Sommer immer längere Hitzeperioden mit Tagen, an denen die Außentemperatur über 35 °C steigt. Diese Hitze ist nicht nur außen, sondern auch in einer Wohnung unerträglich. Viele Eigentümer bauen sich daher eine Klimaanlage (sog. Split-Gerät) in ihre Wohnung ein. Dies kann zu Streit zwischen den Wohnungseigentümern führen. Das Außengerät der Klimaanlage verändert das optische Erscheinungsbild des Gebäudes. Zudem befürchten die übrigen Eigentümer eine Lärmbelästigung durch das Gerät. Der Einbau einer Klimaanlage ist von der WEG zu genehmigen.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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