Vollmachten & Verfügungen
Anwalt aus Fürth klärt auf
Vollmachten
Unter Vollmacht versteht man eine durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Dabei gibt es zahlreiche verschiedene Vollmachten, wie z.B. die Generalvollmacht, die Vorsorgevollmacht oder die Bankvollmacht.
Eine solche Vollmacht kann gegenüber dem Vertreter oder auch gegenüber Dritten erklärt werden. Darüber hinaus kann eine Vollmacht auch stillschweigend erteilt werden. Grundsätzlich können Vollmachten jedoch ohne eine gesetzlich festgelegte Form erteilt werden.

Kontaktieren Sie uns!
In unserer Kanzlei an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung durch Sie zustande. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Fragen und Problemen sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind für Sie da.
Vorsorgevollmacht
In Folge einer Krankheit oder eines anderen Unglücks, sind viele Personen physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage, wichtige Entscheidungen persönlich Eine sogenannte Vorsorgevollmacht hilft Ihnen bei der Regelung Ihrer individuellen Angelegenheiten in solchen Fällen. Dazu bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, welche an Ihrer Stelle Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen soll.
Patientenverfügung
Patientenverfügungen sollen für den Fall vorsorgen, dass ein Patient physisch und/oder psychisch nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Vorstellungen und Wünsche zu äußern. Die Patientenverfügung verpflichtet jeden behandelnden Arzt dazu, sich an den in der Verfügung schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um jegliche Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung geht.
Betreuungsverfügung
Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch eine fremde Person zu vermeiden, können mit einer vorsorglichen Betreuungsverfügung die eigenen Interessen vorab geregelt werden. Darin werden die eventuelle Unterbringung in einem Heim, der Ort und die Art der Versorgung und sowie die persönliche Betreuungsperson genau festgelegt, um nichts dem Zufall zu überlassen.
An alles zu denken wenn es darauf ankommt ist nicht immer einfach. Deshalb helfen wir Ihnen, Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren und festzuhalten: Kontaktieren Sie uns noch heute!
Vollmachten und Broschüren zum kostenlosen Download oder zum Bestellen
(1) Vollmacht (allgemein) herunterladen
(2) Vollmacht in Familienangelegenheiten herunterladen
(3) Vollmacht in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren herunterladen
(4) Booklet zum Thema Patientenverfügung bestellen
(5) Booklet zum Thema Vorsorgevollmacht bestellen
Über uns
In der Kanzlei seit 2016
Fachanwalt für Familienrecht
