Autokauf & Fahrzeug-Reparatur
Anwalt für Vertragsrecht
Autos sind des Deutschen liebstes Kind und entsprechend teuer. Schäden oder unbedacht abgeschlossene Verträge können hier schnell ins Geld gehen. Und weil es um viel Geld geht, sollte man bei einem Streitfall besser einen spezialisierten Anwalt einschalten. Die meisten Streitfälle rund um Autokauf und Reparatur werden nicht nur von einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung abgedeckt, sondern auch schon vom reinen Verkehrsrechtsschutz. Typische Fälle, in denen Ihnen Roland Tilch und das Team von Dr. Sonntag Rechtsanwälte helfen können, sind:
- Sie haben ein Auto gekauft (Neuwagen oder Gebrauchtwagen), das Mängel aufweist und der Verkäufer kann oder will die Reparatur nicht übernehmen. Ihr Anwalt hilft Ihnen, eine Rückabwicklung des Autokaufs, eine nachträgliche Preisminderung, eine Nachbesserung oder die Nachlieferung eines Ersatzwagens durchzusetzen.
- Nach dem Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags für ein Auto kann der Händler die zugesagte Lieferfrist nicht einhalten. Da Ihr alter Leasingvertrag ausläuft, sind Sie dringend auf ein neues Fahrzeug angewiesen. Ihr Anwalt kann Ihnen u.a. helfen, Schadensersatz zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Beim Autokauf hat der Verkäufer eines Gebrauchtwagens Unfallschäden verschwiegen. Ihr Anwalt kann eine Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung durchsetzen.
- Sie sind mit der Reparatur Ihres Autos unzufrieden. Mithilfe eines Anwalts können Sie Schadensersatz durchsetzen.
Natürlich gibt es noch viele weitere Fälle, bei denen Ihnen die Kanzlei Dr. Sonntag rund um Autokauf und Werkstatt oder bei anderen Aspekten des Verkehrsrechts helfen kann. Kontaktieren Sie uns: 0911 971870 oder recht@immo.sw-multimedia.com.
Gut zu wissen: Die wichtigsten Informationen zu Gewährleistung bei Neuwagen und Gewährleistung bei Gebrauchtwagen haben wir in 2 Blogbeiträgen zusammengestellt.
Checkliste
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In unserer Kanzlei an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung durch Sie zustande. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
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Über uns
In der Kanzlei seit 1996
Fachanwalt für Versicherungsrecht
