Rostiger Gebrauchtwagen. Bei einem Gebrauchtwagenhändler bekäme man trotzdem Gewährleistung.
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Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

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Roland Tilch

Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996

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Im Prinzip funktioniert die Gewährleistung bei einem Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher genauso wie die Gewährleistung bei Neuwagen. Es gibt allerdings ein paar Unterschiede:

Wichtig für private Verkäufer ist, dass die Gewährleistung nicht automatisch ausgeschlossen ist, sondern nur wenn dies explizit vereinbart wird. Dazu ist ein schriftlicher Auto-Kaufvertrag empfehlenswert. Der Ausschluss der Gewährleistung entbindet den Verkäufer außerdem nicht von der Pflicht, ihm bekannte Schäden vor dem Vertragsabschluss an den Käufer zu melden.

Garantie bei Gebrauchtwagen

Manche Händler geben auch auf Gebrauchtwagen Garantien, die über die Gewährleistung hinausgehen. Auch bei Gebrauchtwagen sind sie dabei relativ frei, auf welche Bauteile sie unter welchen Umständen welche Garantie geben.

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