Anwalt für Fahrverbote
für Nürnberg, Fürth und die Region
Für viele Menschen ist der Führerschein ein Stück Freiheit, für andere stellt die Fahrerlaubnis eine Notwendigkeit dar, beispielsweise für den Beruf. Umso schlimmer ist es, wenn man den Führerschein verliert. Der häufigste Fall ist dabei ein Fahrverbot oder sogar ein Führerschein-Entzug nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, beispielsweise wegen zu schnellem Fahren oder Alkohol am Steuer. Allerdings sind nicht alle Bußgeldbescheide korrekt, daher kann ein guter Anwalt für Verkehrsrecht in vielen Fällen noch helfen. Hier ein paar typische Beispiele:
- Bei Aufstellung und Betrieb von Blitzern sowie bei der Dokumentation von Verstößen können Fehler passieren. Erfahrene Anwälte und Gutachter können in einem Großteil der Protokolle und Rohmessdaten solche Fehler finden und so die Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote anfechten.
- Bei Alkohol am Steuer kann ein Anwalt unter anderem gegen ein Fahrverbot vorgehen, wenn die relative Fahruntüchtigkeit (zwischen 0,3 und 0,5 Promille) nicht ausreichend belegt wurde. Auch eine fehlende Einwilligung in den Bluttest oder dokumentierte Fehler bei der Messung können ein Ansatzpunkt sein.
- Im Fall einer Unfallflucht („Fahrerflucht“) kann durch zeitnahe „tätige Reue“ die Strafe deutlich gesenkt oder vermieden werden.
- Unabhängig vom Grund für ein Fahrverbot kann man in vielen Fällen eine Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe erreichen – beispielsweise, wenn man beruflich auf das Auto angewiesen ist. Oft kann auch eine Verschiebung des Fahrverbots in die Urlaubszeit erfolgen.

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In unserer Kanzlei an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung durch Sie zustande. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
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Über uns
In der Kanzlei seit 1996
Fachanwalt für Versicherungsrecht
