Finanzielle Unterstützung

Anwalt für Fürth, Nürnberg und die Region

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Arbeitslosengeld

Unter Arbeitslosengeld (bzw. Arbeitslosengeld I) versteht man eine Leistung des Staates, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Falle einer Arbeitslosigkeit insgesamt bis zu maximal 24 Monate beanspruchen können.

Krankengeld

Wird ein Arbeitnehmer krank, so erhält er zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach hat die Krankenkasse Krankengeld zu bezahlen, für dieselbe Erkrankung jedoch längstens 78 Wochen.

Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen. Gefördert werden sollen die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung innerhalb unserer Gesellschaft. Des Weiteren sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Behinderten vermieden werden. Das Schwerbehindertenrecht wurde nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts „allein zum Schutz“ der schwerbehinderten Menschen konzipiert.

Arbeitsunfall

Der Begriff „Arbeitsunfall“ ist gleichbedeutend mit den ebenfalls geläufigen Begriffen „Betriebsunfall“ oder „Berufsunfall“. Ein Arbeitsunfall fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt allein der Arbeitgeber, um für Personenschäden, die bei einem Betriebsunfall eintreten, eine Haftungsfreistellung zu erreichen. Selbständige und Freiberufler unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht, können sich aber freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Liegt ein Arbeitsunfall vor, so leistet die gesetzliche Unfallversicherung Schadensersatz, zum Beispiel Witwenrente oder Hinterbliebenenrente. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch die Heilungskosten, erstattet aber keine immateriellen Schäden und bezahlt auch kein Schmerzensgeld.

Wenn Sie Ihre individuellen Ansprüche geltend machen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Rente

Im Allgemeinen spricht man von „Rente“ vor allem wenn die Altersrente gemeint ist, d.h. die Geldleistungen, die jemand aufgrund früherer Erwerbstätigkeit aus einer gesetzlichen, berufsständischen oder betrieblichen Rentenversicherung erhält, wenn er das Rentenalter erreicht hat und nicht mehr erwerbstätig ist.

Jobcenter

Das Jobcenter betreut Arbeitslose, welche kein Arbeitslosengeld I mehr bekommen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Leistungen werden vom Jobcenter nur erbracht, wenn Vermögensfreibeträge nicht überschritten werden. Einkommen ist entsprechend leistungsmindernd anzurechnen.

Berufsunfähigkeit

Jeder von uns kann erwerbsunfähig oder berufsunfähig werden, da man Unfälle oder schwere Krankheiten nie zu 100 % ausschließen kann. Wer keine private Vorsorge getroffen hat, muss sich vollständig auf das staatliche System verlassen.

Sind Sie nicht mehr in der Lage Ihre Tätigkeit auszuüben, müssen Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und diese eventuell auch gerichtlich durchsetzen.

Unterstützung

auch in prekären Situationen

Sie haben ein juristisches Problem mit einem Sozialversicherungsträger oder einer privaten Versicherung?

Wir sind gerne für Sie da.

Über uns

Als Fachanwalt für Sozialrecht ist Roland Tilch Ihr Spezialist für den Unterhaltsvorschuss.

Roland Tilch

Als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht steht Roland Tilch Mandanten aus der Region Nürnberg-Fürth-Erlangen zur Seite.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

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