Ich werde oft gefragt, welche Möglichkeit es denn gibt, Sachen aus der Wohnung zu bekommen, aus der man ausgezogen ist, wenn der Partner nach einer Trennung alleine im Haus oder in der Wohnung geblieben ist. Bei der Herausgabe ist zu unterscheiden, ob es sich um persönliche Gegenstände oder um Haushaltsgegenstände handelt. Persönliche Gegenstände sind zum Beispiel Kleidung, Kosmetikartikel und auch Schmuck. Haushaltsgegenstände können Laptop, Geschirr oder auch Einrichtungsgegenstände sein. Ich empfehle immer, zunächst eine Auflistung der Gegenstände zu machen, die man heraushaben möchte und an den in der Wohnung Gebliebenen zu übergeben. Erst dann sollte ein Aufforderungsschreiben durch einen Anwalt erfolgen.
Wenn Sie Fragen zum Thema „Herausgabe“ haben, dann können Sie sich an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden.