Zu Beginn sowie zum Ende eines Mietverhältnisses machen Mieter und Vermieter in der Regel jeweils ein Übergabeprotokoll. Dort wird der Zustand der vermieteten Immobilie festgehalten. Mieter und Vermieter einigen sich wie in einem Vertrag über den Zustand der Wohnung. Dabei ist es wichtig, das Protokoll richtig und vollständig auszufüllen.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.