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Familienrecht

Folgesachen im Scheidungsverfahren – wann kann ich abtrennen?

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Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995

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Folgesachen im Scheidungsverfahren sind zum Beispiel nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich oder auch Umgangsrecht. Für den Antragsteller hat es den Vorteil, dass erst geschieden wird, wenn dies geklärt ist. Es kann aber auch umgekehrt ein Nachteil sein. Will ich schnell geschieden werden, dann hindern Folgesachen daran.

Deshalb wird mir immer wieder die Frage gestellt, ob nicht einfach ein Antrag auf Abtrennung der Folgesache gestellt werden kann. Das Gericht könnte dann doch gleich über die Scheidung entscheiden.

Dies geht nur bei Härtefällen. Eine Abtrennung von Folgesachen ist danach nur zulässig, wenn sich die Entscheidung über die Scheidung selbst so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde. Was ist eine unzumutbare Härte? Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Um diesen zu klären, sind die beiderseitigen Interessen abzuwägen.

Sie haben Fragen zu Folgesachen im Scheidungsverfahren? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.

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