Ich werde oft gefragt, was zu tun ist, wenn der Partner nach der Trennung nicht auszieht oder ob man den ausziehen muss, obwohl man doch Miteigentümer ist oder die Wohnung gemeinsam gemietet hat und deshalb im Mietvertrag steht.
Für Eheleute gibt es ein besonderes Verfahren bei Gericht: Der Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung. In diesem Verfahren kommt es darauf an, wer die Ehewohnung dringender braucht. Das ist in der Regel derjenige, der gemeinsame Kinder betreut. Ist das Paar nicht verheiratet, dann kommt es tatsächlich auf die Eigentumsverhältnisse oder auf die Mietverhältnisse an und nicht darauf, wer die Wohnung dringender braucht.
Wenn Sie Fragen zum Thema „Ehewohnung“ haben, dann können Sie sich an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden.