Gemeinsame elterliche Sorge soll und kann nur gemeinsam ausgeübt werden. Wie ist es, wenn ein Elternteil in den USA lebt? Ist dies schon ein Hindernis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge? Wenn der im Ausland lebende Elternteil bei ihm eingehende Post beantwortet sowie über E-Mail erreichbar ist, bleibt die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam. Ein Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge des Elternteils, der in Deutschland lebt, wird keinen Erfolg haben.
Sie haben Fragen zur elterlichen Sorge? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.