Immobilienrecht

Kein Exhibitionismus auf dem Balkon

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Rechtsanwalt Philipp Krasa in grauer Weste. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa

Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016

pk@ra-sonntag

0911971870

Mieter sind in der Gestaltung ihres Lebens in ihrer Wohnung grundsätzlich frei. Ihnen werden nur durch die Hausordnung, den Anstandsregeln oder auch durch das Strafrecht Grenzen gesetzt. Einem Mieter in Bayern wurde fristlos gekündigt, weil er sich wiederholt auf seinem Balkon entblößt und so selbst Freuden verschafft hatte. Dabei war er eindeutig zu hören und zu sehen. Eine andere Mieterin im Haus konnte dies mehrfach durch Lücken in den Balkonbrettern des Nachbarbalkons mit ansehen. Der Vermieter mahnte seinen freizügigen Mieter schriftlich ab. Nachdem dieser sein Verhalten nicht änderte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos. Die fristlose Kündigung wurde von einem Gericht anschließend bestätigt. Das Verhalten des Mieters erfüllte den Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses gemäß § 183 StGB.

Bei Fragen rund um Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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