Sonnenstrahlen ernten“ mit einem Balkonkraftwerk?
Immobilienrecht

„Sonnenstrahlen ernten“ mit einem Balkonkraftwerk?

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Rechtsanwalt Philipp Krasa in grauer Weste. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa

Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016

pk@ra-sonntag

0911971870

Wer Stromkosten sparen will, kann sich mittlerweile eine eigene Mini-Solaranlage, ein sogenanntes Balkonkraftwerk, auf dem Balkon aufbauen. Ein Balkonkraftwerk verändert jedoch die Optik des Gebäudes. Je nach Installation könnten Teile abfallen. Es sind nicht alle Haftungsfragen abschließend geklärt. Aus diesem Grund verlangte ein Vermieter von seinem Mieter den Rückbau des aufgebauten Balkonkraftwerkes, welches der Mieter installiert hatte. Es hingen zwei Solarpanelen an der Außenseite des Balkons. Als der Mieter diese nicht zurückbaute, klagte der Vermieter auf Rückbau. Das Gericht gab dem Mieter recht. Seit der Mietrechtsreform haben Mieter gemäß § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch darauf, Balkonkraftwerke zu installieren. Vermieter dürfen dies nur ablehnen, wenn es nicht zumutbar ist. Hierzu muss es jedoch konkrete Gründe geben. Pauschale Bedenken reichen nicht aus.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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