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Familienrecht

Zugewinn und Schmerzensgeld – gehört gezahltes Schmerzensgeld zum Zugewinn?

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Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995

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Schmerzensgeld ist eine Zahlung, die ein Ehegatte aufgrund eines speziellen persönlichen Ereignisses, das ein Dritter verursacht hat, ohne Zutun seines Ehepartners erwirbt. Der Vermögenszuwachs hat nichts mit gemeinsamer ehelicher Arbeit zu tun. Es liegt daher auch kein echter Zuwachs vor. Im Gesetz steht dazu nichts.

Bei Fragen zum Zugewinn berät und unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.

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