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Familienrecht

Wir haben auf Getrenntlebensunterhalt verzichtet

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Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995

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Ich werde oft gefragt, ob nicht auf Trennungsunterhalt verzichtet werden kann. Manche Ehegatten haben sogar nach der Trennung eine Vereinbarung getroffen, dass Trennungsunterhalt nicht geltend gemacht werden soll. Die Überraschung ist dann groß, wenn einer der Ehegatten dies dennoch tut. Ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt ist unwirksam und nach § 134 BGB nichtig. So steht es im Gesetz. Auch die Vereinbarung, den Unterhalt nicht geltend zu machen, ist ein unzulässiges Umgehungsgeschäft. Auch hier führt § 134 BGB zur Nichtigkeit. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn auf Trennungsunterhalt für die Vergangenheit verzichtet wird. Auch hier bedarf es aber einer sicheren Formulierung, damit die Vereinbarung auch hält.

Sie möchten sich trennen und brauchen hier einen Rat? Gerne berät und unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.

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