Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist am Steuer verboten. Auch viele andere Funktionen darf man als Fahrer nicht verwenden, wie zum Beispiel Textnachrichten schreiben oder lesen. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, weil das Handy dazu in die Hand genommen wird.
Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn sie sich in einer Halterung befinden. Sie dürfen jedoch nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen- und Verkehrssicht und Wetterverhältnisse erlauben. Wie lange eine Blickabwendung „kurz“ ist – dazu steht nichts im Gesetz. Die Rechtsprechung ist hier jedoch streng.
Steht das Kraftfahrzeug und ist der Motor vollständig ausgeschaltet, dann dürfen Mobiltelefone und andere Geräte auch in die Hand genommen und benutzt werden. Das Ausschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik, z. B. an der Ampel oder im Stau, genügt nicht. Weitgehend unbekannt ist, dass das Verbot sogar für Fahrradfahrer gilt, wenn sie das Fahrrad bewegen.
Bei Fragen rund um das Thema Handy am Steuer steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.