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Familienrecht

Umgang des Enkelkindes mit den Großeltern – gibt es einen Anspruch darauf?

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Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995

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Bei allen Fragen und Verfahren zum Umgang ist es wichtig, zu wissen, dass das Umgangsrecht ein Recht des Kindes ist. Der Umgang soll dem Wohl des Kindes und nicht dem Wohl der Erwachsenen dienen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Umgangsrecht der Großeltern zu sehen: Dieses kommt – wenn überhaupt – nur dann in Betracht, wenn diese so wichtige Bezugspersonen wie die Eltern sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Eltern ihr Umgangsrecht nicht ausüben können. Kinder wachsen dann manchmal bei den Großeltern auf.

Wenn Sie Fragen zum Umgangsrecht haben – Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.

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