Anwalt Erbrecht
Für Fürth, Nürnberg und die Region
Im Erbrecht geht es oft um viel Geld. Immerhin wird alles, was von der finanziellen Lebensleistung eines Menschen übrig bleibt, unter den Erben verteilt. In vielen Fällen gibt es Streit unter den Erben. Als Anwalt für Erbrecht kann Philipp Krasa Ihnen helfen, mit einer vorausschauenden Testamentsgestaltung Streit unter den Hinterbliebenen zu vermeiden und das Erbe so zu verteilen, wie Sie es sich vorstellen. Oft ist dabei ein klassisches „Berliner Testament“ nicht die optimale Lösung.
Nach dem Erbfall unterstützt er Erben aus der Region Nürnberg-Fürth-Erlangen dabei, im Rahmen der Erbauseinandersetzung ihre Rechte durchzusetzen.
Die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte hat jahrelange Erfahrung im Erbrecht und kann dabei auch auf ein Netzwerk an Partnern für spezielle Fragestellungen zurückgreifen. Dazu gehören beispielsweise Gutachter für die Bewertung von Immobilien und Steuerberater für steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Die Kanzlei deckt dabei eine breite Palette an Themen im Erbrecht ab.

Klarheit
beim Nachlass
Sie möchten ein Testament erstellen oder es gibt Meinungsverschiedenheiten bei der Erbauseinandersetzung?
Wir sind für Sie da.
Rechtsberatung und Vertretung im Erbrecht:
Themen im Erbrecht
Im Erbrecht unterstützen Sie unsere Anwälte unter anderem bei folgenden Themen:
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer „Verfügung von Todes wegen“ – egal ob Sie ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament machen oder einen Erbvertrag abschließen wollen.
Wenn es um die Verteilung des Erbes geht, kommt es schnell zum Streit. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zur Seite.
Manchmal sind Familienverhältnisse so zerrüttet, dass Hinterbliebene ganz und gar vom Erbe ausgeschlossen werden sollen. Wir helfen bei der rechtssicheren Testamentsgestaltung sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Es kann gute Gründe geben, warum man eine Immobilie schon zu Lebzeiten auf Kinder oder Enkel übertragen will – beispielsweise um Steuern zu sparen oder den Pflichtteil auszuschließen. Wir helfen bei der rechtssicheren Gestaltung.
Mit dem Nießbrauchrecht können Immobilien steuersparend vererbt oder verschenkt werden. Dabei kann der Nießbraucher die Immobilie weiter selbst nutzen oder auch vermieten.
Erbverträge sind eine Sonderform der „Verfügung von Todes wegen“ und eine Alternative zum Testament. Wir begleiten Sie bei Verhandlung, Erstellung und Anfechtung.
Kontaktieren Sie uns!
In unserer Kanzlei an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung durch Sie zustande. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Fragen und Problemen sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind für Sie da.
Über uns
In der Kanzlei seit 2016
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
FAQ zum Erbrecht
Testament
Auf was muss ich bei der Erstellung meines Testaments achten?
Ihr Testament sollte von Hand geschrieben und mit Ihrer Unterschrift versehen sein. Außerdem muss die Niederschrift mit Ort und Datum versehen werden und die Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ enthalten. Auch wenn ein solches Testament dann bereits rechtswirksam ist, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.
Muss ich ein Testament verfassen?
Nein, da es eine gesetzliche Erbfolge gibt, nach der das Erbe verteilt wird, falls kein rechtswirksames Testament vorliegt. Ein Testament dient dazu, diese gesetzliche Erbfolge zu verändern. Der Pflichtteil kann dadurch aber nicht ausgesetzt werden.
Erbschaft
Der Pflichtteil wird gefordert – worauf muss ich achten?
Allgemein spielen die folgenden Fragen in diesem Fall eine wichtige Rolle:
- Gibt es ein Testament?
- Habe ich ein Schreiben vom Gericht erhalten?
- Zu was hat mich der Pflichtteilsberechtigte aufgefordert?
- Welche Fristen wurden gesetzt?
Je detaillierter Sie hierüber Bescheid wissen, desto besser können wir Sie beraten.
Kann ich ein Erbe ablehnen? (Schulden hinterlassen)
Ja, es ist möglich ein Erbe auszuschlagen und in einigen Fällen ist das auch sinnvoll und ratsam. Beispielsweise wenn dem Erben Schulden vermacht werden. Um das Erbe auszuschlagen, muss eine Frist von 6 Wochen eingehalten werden. Die Erbausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht.
Wie ist die gesetzliche Erbreihenfolge?
Die gesetzliche Erbreihenfolge basiert auf dem Verwandtschaftsverhältnis. Die ersten in der Erbreihenfolge sind die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkel. Im nächsten Schritt erben dann weiter entfernte Verwandte. Bei Verheirateten erbt der hinterbliebene Ehepartner in der Regel die Hälfte.
Aktuelle Beiträge zum Erbrecht
Rechtliche Themen
im Fokus
Unsere Beiträge greifen aktuelle rechtliche Fragestellungen auf und ordnen diese verständlich ein. Sie erhalten einen Überblick über Entwicklungen, mögliche Auswirkungen und erste rechtliche Bewertungen.
